Elternvertretung und Mitwirkung

In den Klassen- und Jahrgangsstufen wählen die Eltern die/den jeweilige/n Vorsitzende/n und dessen/deren Vertreter/in. Diese gewählten Personen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die/den Vorsitzende/n.

Die Arbeit und das Engagement in der Schulpflegschaft an der Marienschule ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern, sich u.a. in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen. Wir verstehen uns als konstruktiv kritisches Gremium.

Wichtige Eckpunkte der Mitwirkung sind:
 

  • das Recht auf Anhörung
  • Integration bei Beratung
  • Formulierung von Anregungen bzw. Vorschlägen
  • Transparenz und Information
     

Die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs leiten sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Mitwirkungsordnung des Schulträgers Bistum Münster her und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt.

So hat die Schulpflegschaft auch die Möglichkeit auf pädagogische, finanzielle und organisatorische Belange der Schule Einfluss zu nehmen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Deshalb informiert die Schulleitung hier über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen, z.B. die Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, die Schulorganisation oder Bau- und Umbaumaßnahmen. Zu anstehenden Entscheidungen in der Schulkonferenz gibt die Schulpflegschaft ein Votum ab. Die Schulpflegschaft ist in der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, durch die gewählten Mitglieder vertreten. Hier sind eine Mitwirkung und auch ein Einfluss der Eltern gewollt und sinnvoll. Zur Gewährleistung einer Gleichberechtigung ist die Schulkonferenz an der Marienschule paritätisch besetzt.

Ein weiterer, wichtiger Bereich der schulischen Elternmitwirkung sind auch die Fachkonferenzen der unterschiedlichen Unterrichtsfächer, an denen Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Alle an einem bestimmten Unterrichtsfach besonders interessierten Eltern können sich als Fachkonferenzvertreter bewerben. Sie müssen dazu nicht der Schulpflegschaft angehören. Die Wahlen finden jeweils in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt.

Das Engagement der Eltern an der Marienschule wird getragen von einer konstruktiven Entwicklung von Themen zusammen mit der Schule bei einer gegenseitigen Wertschätzung. So ist es auch zu erklären, dass die Bereitschaft der Eltern Themen mit zu gestalten und zu verantworten weit über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgeht. Gerne möchten wir hier Themen nennen:
 


Wir verstehen uns in unserer Mitarbeit als Teil der Schule und werden von Schülerinnen, Schulleitung und Kollegium auch so akzeptiert und integriert.

 

Christiane Timmer (Vorsitzende)

Kerstin Ritter (stellvertretende Vorsitzende)

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